Feuerspitzen waren eine kostspielige Anschaffung
Mit dem Feuerlöschwesen vergangener Zeiten in Butjadingen hat sich Adolf Blumenberg aus Ahndeich befasst. Vor längerer Zeit einmal berichtete er beim heimatkundlichen Klönabend des Rüstringer Heimatbunds, was er darüber in alten Zeitungen und Archiven ermitteln konnte.
Allerdings habe er eine betrübliche Feststellung machen müssen, machte Adolf Blumenberg gleich zu Beginn seiner Ausführungen deutlich. Viele Unterlagen, insbesondere über die Geschichte der inzwischen aufgelösten Ortsfeuerwehren Langwarden, Ruhwarden und Waddens, seien zur Zeit nicht auffindbar. Er forderte dazu auf, nach diesen Unterlagen Ausschau zu halten, damit sie nicht gänzlich verloren gingen, falls sie sich doch noch auf irgendeinem Boden befinden sollten.
Feuerschutz war in älteren Zeiten immer Sache der Bauerschaft. In den alten Bauerordnungen waren Maßnahmen zur Brandverhütung, Alarmierung und Brandbekämpfung festgelegt. Ob es im Dorfe auch lederne Eimer und Feuerhaken genug gebe, ob auch Pumpen vorhanden seien und ob man diese ausreichend vor Frost schütze, wurde in den Bauerschaften wenigstens einmal im Jahr untersucht. Natürlich musste auch das Feuerhorn vorgezeigt und geprüft werden. Regelmäßig im Herbst fanden solche Brandschauen in allen Orten statt.
Leidvolle Erfahrungen mit dem Feuer sind den Bewohnern der Küstenmarsch in ältesten Tagen nicht erspart geblieben. In Eckwarden äscherte1756 eine Feuersbrunst zehn Wohnhäuser ein. In Seeverns brannten am 11. März 1794 acht von 14 Häusern ab und in Wiemsdorf, auf der anderen Weserseite, fielen am 19. März 1808 bei einem Frühlingssturm in einer einzigen Stunde 22 Wohnhäuser und die gleiche Anzahl an Stallungen und Scheunen einem verheerenden Feuer zum Opfer, dazu zwei Menschen und über 50 Rinder und Schweine.
Als schließlich 1876 für das Herzogtum Oldenburg ein umfassendes Gesetz über feuerpolizeiliche Vorschriften in Kraft trat, fand das bei den hiesigen Gemeinden zunächst wenig Gegenliebe. Da nun die Anschaffung von „Feuersprützen“ zur wirksamen Brandbekämpfung gefordert wurde, veranlasste das viele kleine Gemeinden, Bedenken gegen derartig kostspielige Anschaffungen vorzubringen, obwohl mit solchen Geräten in Städten längst gute Erfahrungen gesammelt worden waren.
Aber selbst bei gutem Willen war die Anschaffung einer neuen Spritze gar nicht so schnell zu bewerkstelligen. Und so wie in Tossens, lief es nach den Ermittlungen von Adolf Blumenberg in vielen Gemeinden ab: Zwar konnte Gemeindevorsteher Bernhard Hansing aus Stick schon am 29. November 1876 mitteilen, dass der Gemeinderat beschlossen habe, „die Anschaffung einer Feuerspritze in Aussicht zu nehmen“. Da aber die Lieferung auf sich warten ließ, musste der Gemeindevorsteher beim Amt mehrfach um Aufschub ersuchen. Erst am 9. September 1877 konnte er Vollzugsmeldung erstatten und ergänzen, dass es sich bei dem Objekt um eine Karrenspritze handle, die „contractlich pro Minute 180 Liter Wasser zu liefern“ habe.
Mit den Spritzen wurde nun auch Bedienungsmannschaften erforderlich. Spritzen- und Rohrführer und deren Stellvertreter mussten von den Gemeinden bestellt werden. Uneinheitlich dagegen war noch deren Vergütung. In Abbehausen bekamen die Führungskräfte 10 Mark im Jahr, in Esenshamm für jeden Einsatz drei Mark, wogegen in Burhave nur die Auslagen erstattet wurden. Ganz anders in Waddens: „In Waddens sind Spritzenmeister, Rohrleiter und dessen Stellvertreter aus wohlhabenden Leuten gewählt. Sie bekommen keine Vergütung. Dafür bekommt die Spritzenmannschaft bei jeder Hausspritzenprobe jeder 75 Pfennige aus der Gemeindekasse“, teilte Gemeindevorsteher Friedrich Wilhelm Kuck mit.
Überliefert aus alten Tagen ist eine schriftliche Anweisung „für den Spritzenmeister und Rohrführer der Burhaver Feuerwehr sowie deren Stellvertreter vom 25. Mai 1898“, die von Gemeindevorstand Gustav Boog an Spritzenmeister Diedrich Cyriakel ging. In diesem an sich sehr bemerkenswerten Text heißt es im § 1: „Die Feuerlöschung ist eine Nothilfe, ein Kampf gegen das verheerende Element des Feuers, deshalb müssen die für den Feuerschutz benannten Personen von Lust zur Sache, von sittlich ernstem Streben und Manneszucht beseelt sein, sie müssen sich ihrer eidlich übernommenen Verpflichtungen wohl erinnern. Die Feuerlöschung erfordert ein schnelles und geordnetes Handeln.“
Hans-Rudolf Mengers
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